Allgemeine Geschäftsbedingungen der IMAGO Informationstechnologie GmbH
(Stand 01.06.2003) |
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1. | BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Den nachstehenden Begriffen und Ausdrücken kommen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweils folgende Bedeutungen zu: Imago Subunternehmer Dienstleistungen und Services Produkte Servicevertrag Servicerahmenvertrag Auftraggeber Bestellung Auftrag Bereitstellungstag von Services Zugesagter Liefertermin Anlagen Vertragspartei Wiederverkäufer Endkunden Benutzer Gebühren Nutzungsbedingungen (Policy) Technische Infrastruktur Leistungsstörungen Öffentlich zugängliche Bereiche Service-Level-Agreements (SLAs) |
2. | GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN |
2.1. | Die Imago Informationstechnologie GmbH - im folgenden Imago genannt - wird auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. |
2.2. | Zusätzlich können bei bestimmten Imago-Services für den jeweiligen Service geltende, besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen, insbesondere wenn verbundene Services, Inhalte von Dritten oder Software Dritter genutzt wird. |
2.3. | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit
in Produktinformationen, Leistungsbeschreibungen, Aufträgen,
Serviceverträgen oder den jeweils in bezug genommenen Anlagen nicht
ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart sind, die insoweit diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweils vorgehen. Es gilt folgende
Reihenfolge der vertraglichen Abreden: a) von Imago bestätigter Auftrag b) Pflichtenheft oder in Ermangelung Leistungsbeschreibung der jeweils beauftragten Produkte c) Service- oder Rahmenverträge d) Servicelevelagreements, Policy, Privacy e) Allgemeine Geschäftsbedingungen, wobei allgemein die oben vorstehende vertragliche Regelung jeweils der nachstehenden Regelung vorgeht (z.B. sind die in einem Auftrag enthaltenen Regelungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangig, wenn und soweit Abweichungen bestehen). |
2.4. | Eine Beschreibung von Lieferungen und Leistungen durch Imago in Prospekten, Produktbeschreibungen und Vertragsanlagen stellt keine Beschaffenheitsgarantie im Rechtssinne dar. Vielmehr bedarf die Erklärung einer Beschaffenheitsgarantie der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Imago. |
2.5. | Der Abschluss eines Auftrages oder Servicevertrages
begründet keine Ausschließlichkeitsbeziehung zwischen Imago und dem
Auftraggeber. Imago kann Services gegenüber Dritten anbieten. |
3. | ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN |
3.1. | Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind
nur wirksam, wenn Imago sie schriftlich bestätigt. Auch die Abbedingung
dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform. Imago behält sich das Recht vor, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienstleistungen abweichend von Ziff. 21.4 gemäß §28 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) zu ändern. |
3.2. | Imago weist im Falle der Änderung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ausdrücklich und schriftlich auf das Recht des
Nutzers hin, der Geltung der geänderten Bedingungen innerhalb einer Frist
von 2 Monaten schriftlich zu widersprechen. Falls der Auftraggeber nicht
fristgerecht widerspricht, wird das Vertragsverhältnis zu den geänderten
Bedingungen fortgesetzt. Widerspricht der Auftraggeber fristgerecht, ist
Imago berechtigt, das Vertragsverhältnis gemäß § 23 AGB zu beenden. |
4. | ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN |
4.1. | Der Auftraggeber kann gegen Imago gerichtete Ansprüche
nur mit schriftlicher Zustimmung von Imago an Dritte abtreten und die
Rechtsstellung aus mit Imago geschlossenen Verträgen nur mit schriftlicher
Zustimmung von Imago auf Dritte übertragen. |
5. | LEISTUNGSUMFANG, KUNDENMITWIRKUNG |
5.1. | Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Produktinformation, der Leistungsbeschreibung, in Verbindung mit dem jeweiligen Servicevertrag, der Auftragsbestätigung und den in diesen Dokumenten erwähnten Anlagen (Gebührenspezifikation, Kundeninformation, Pflichtenheft, etc.). |
5.2. | Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die für ihn erbrachten Dienstleistungen und von ihm über Internet nutzbaren Services von Imago, insbesondere die speziell für den Auftraggeber erstellte Software als auch die von Imago zur Verfügung gestellte Standardsoftware, insbesondere die für den Auftraggeber erstellten www-Seiten, Werbebanner, Shop-Systeme, Schnittstellen zu Bezahlsystemen und Datenbankapplikationen dem jeweiligen Server von Imago angepasst sind und deshalb auch nur auf diesem funktionieren. |
5.3. | Von Imago mitgeteilte Liefertermine oder Lieferzeiten, die nicht schriftlich verbindlich als "Zugesagter Liefertermin" oder "Zugesagte Lieferfrist" gekennzeichnet sind, stellen lediglich unverbindliche circa-Angaben dar. |
5.4. | Der für die Nutzung der Imagodienstleistungen notwendige Internetanschluss ist grundsätzlich nicht Bestandteil des jeweiligen Imago-Services. Imago trägt keine Verantwortung für die Einschätzung der Erfordernisse des Auftraggebers in bezug auf die vom Auftraggeber benötigten Räumlichkeiten, technische Ausstattung, Qualität des Internetanschlusses sowie in Verbindung mit den Services von Imago genutzter Software, soweit keine andere schriftliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber hinsichtlich einer Beratung in diesen Themen mit Imago getroffen wurde. Der Auftraggeber ist für solche Entscheidungen allein verantwortlich. |
5.5. | Imago ist nicht zur korrekten Übertragung von Daten und
Nachrichten verpflichtet, sondern bietet lediglich die Nutzung seiner
Dienstleistungen und Produkte an, soweit diese verfügbar sind; Imago
haftet nicht für Übertragungsfehler oder Störungen beim Verbindungsaufbau,
soweit diese nicht von durch Imago betriebene Einrichtungen verursacht
wurden. |
6. | ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGEN |
6.1. | Imago steht es frei, zur Erbringung der Leistungen, im Zuge des technischen Fortschritts, anlässlich Änderungen des geltenden Rechts, behördlichen Auflagen und anderen hoheitlichen Maßnahmen auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren, Standards oder Service Level Agreements (SLA) zu verwenden oder anzuwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen und dies für den Auftraggeber zumutbar ist. |
6.2. | Imago teilt dem Auftraggeber mit einer Ankündigungsfrist von 2 Monaten schriftlich eine Anpassung der Leistungsinhalte oder neuen SLAs mit. Die SLAs können online unter der Internetadresse http://www.imago.de/sla abgerufen werden. |
6.3. | Widerspricht der Auftraggeber innerhalb der
Ankündigungsfrist der Änderung der Leistungsinhalte, hat er das Recht den
Vertrag zum Inkrafttreten der neuen Leistungsinhalte in dieser Frist
zugleich zu kündigen, andernfalls die Leistungsinhaltsänderung als vom
Auftraggeber angenommen gilt. |
7. | PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES
AUFTRAGGEBERS |
7.1. | Der Auftraggeber ist verpflichtet die Imago-Dienste
sachgerecht und nicht rechtsmißbräuchlich zu nutzen. Er hat Gesetze und
Rechte Dritter zu beachten und sich an die Nutzungsbedingungen in ihrer
jeweils gültigen Fassung zu halten. Er ist auch und insbesondere dazu
verpflichtet, folgende Handlungen zu unterlassen: a) Unaufgefordertes Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken (Junk-Mail) b) Missbräuchliches Posting von Nachrichten in Newsgroups zu Werbezwecken (Spamming, Excessive Cross Posting) bzw. ungezielte oder unsachgemässe Verbreitung von Daten auf sonstige Weise (Verbot von Blockaden fremder Rechner etc.) c) Unbefugtes Eindringen in ein fremdes Rechnersystem (Hacking) d) Durchsuchen eines Netzwerkes nach offenen Ports, also Zugängen zu Rechnersystemen (Portscanning) e) Die fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten (Wie insbesondere Proxy-, News-, Mail- und Webserverdienste), die zum unbeabsichtigten Replizieren von Daten führen (Dupes, Mail-Relaying) f) Das Fälschen von Mail- und Newsheadern sowie von IP-Adressen (IP-Spoofing). g) Das absichtliche Verbreiten von Viren. |
7.2. | Der Auftraggeber hat weiter sicherzustellen, dass a) seine auf dem Server von Imago eingesetzten Skripte nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch Imago stören könnten. b) die Ein- oder Weitergabe von Daten mit sittenwidrigem Inhalt unterbleibt und c) durch Inhalte oder benutzte Bezeichnungen, insbesondere durch von ihm gewählte Adressbezeichnungen von Domain und E-Mail-Adressen weder gegen Persönlichkeitsrechte Dritter, gegen Schutzrechte - insbesondere Namens-, Marken- und Urheberrechte - Dritter oder gegen sonstige private Rechte Dritter oder das Strafrecht verstoßen wird; d) zum Schutz der Leistungsfähigkeit der Services keine übermäßige Belastung der technischen Infrastruktur durch ungezielte und unsachgemäße Nutzung oder Verbreitung von Daten erfolgt; e) durch geeignete Vorsorgemaßnahmen (z.B. Geheimhaltung von Passwörtern und allgemein Einhalten der anerkannten Grundsätze der Datensicherheit) sichergestellt wird, daß die Bestellung und/oder Nutzung von Services durch unberechtigte Dritte unterbleibt; f) er Imago ihm erkennbare Mängel und Schäden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis schriftlich oder per E-Mail mitteilt (Störungsmeldungen, Tickets) und im Rahmen des Zumutbaren durch ihn alle Maßnahmen getroffen werden, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und Ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. |
7.3. | Verstößt der Auftraggeber gegen eine der vorgenannten
Pflichten, ist Imago berechtigt, die Dienste ganz oder teilweise mit
sofortiger Wirkung einzustellen, bis der vertragswidrige Zustand beseitigt
und Imago die gesicherte Erbringung des Dienstes wieder möglich ist.
Verstößt der Auftraggeber gegen eine der unter 7.1.a) bis 7.1.g) aufgelisteten Pflichten, ist Imago sofort - in allen anderen Fällen nach erfolgloser Abmahnung - zur Kündigung ohne Einhaltung einer Frist berechtigt. Falls der Auftraggeber die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ist er zum Ersatz des Imago entstandenen Schadens bzw. zu einer entsprechenden Haftungsfreistellung verpflichtet. |
7.4. | Der Auftraggeber stellt Imago von der Inanspruchnahme
durch Dritte aus Rechtsverletzungen frei, die durch eine Verletzung der
vorgenannten Pflichten oder aus Verletzung von Urheber- oder sonstigen
Schutzrechten Dritter begründet wurden. |
8. | VERGÜTUNGEN UND VERGÜTUNGSÄNDERUNGEN |
8.1. | Alle angegebenen Vergütungen in Produktinformationen, Leistungsbeschreibungen, Preislisten, Angeboten, Aufträgen und gesondert vereinbarten Verträgen gelten zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. |
8.2. | Imago behält sich das Recht vor, die Vergütungen für
Services gemäß 3.2 dieser Bedingungen zu ändern. |
9. | SUBUNTERNEHMER UND ERFÜLLUNGSGEHILFEN |
9.1. | Imago ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen als Subunternehmer mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen und jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Auftraggeber hierdurch keine Nachteile entstehen. |
9.2. | Imago haftet für Pflichtverletzungen von
Subunternehmern, jedoch nicht weitergehend als für eigenes
Verschulden. |
10. | ELEKTRONISCHE BESTELLANNAHME |
10.1. | Nach Unterzeichnung eines Kundenvertrages kann Imago dem Auftraggeber ein Passwort und ein Kennwort für das Elektronische Auftragssystem zuteilen und/oder dem Auftraggeber schriftliche Auftragsformulare zur Verfügung stellen. Der Kunde kann sodann Bestellungen auf Grundlage des jeweiligen Rahmenvertrages tätigen. |
10.2. | Der Auftraggeber ist an Bestellungen für einen Zeitraum von zwei (2) Wochen nach Eingang bei Imago gebunden. Die Bestellung des Auftraggebers wird durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung durch Imago zum wirksam geschlossenen Vertrag. |
10.3. | Imago wird den Erhalt der Bestellungen unverzüglich entweder über das Elektronische Auftragssystem oder per Fax oder E-Mail bestätigen. Sollte der Auftraggeber innerhalb von 2 Werktagen nach Absenden der Bestellung keine Bestätigung erhalten, wird er Imago telefonisch benachrichtigen. |
10.4. | Bestellungen des Auftraggebers können nur unter
folgenden Voraussetzungen bearbeitet werden: a) Die gemäß dem Elektronischen Auftragssystem oder dem Imago-Auftragsformular erforderlichen Angaben sind vollständig und richtig angegeben; bei Unvollständigkeit von Angaben wird der Auftraggeber auf diese zunächst seitens Imago hingewiesen, bevor Imago über eine Annahme der Bestellung entscheiden kann. b) Der Auftraggeber befindet sich mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber Imago nicht in Verzug. |
10.5. | Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass die
Annahme einer Bestellung durch Imago erfolgt. Imago wird den Auftraggeber
über die Annahme einer Bestellung, deren Unvollständigkeiten bzw. die
Ablehnung unverzüglich in geeigneter Weise informieren. Die Bestätigung
des Eingangs einer Bestellung stellt keine Annahme der Bestellung dar. |
11. | ACCOUNTS, REGISTRIERUNG, PASSWORTE UND
SICHERHEIT |
11.1. | Zur Nutzung der Services erklärt sich der Auftraggeber sowie jeder Nutzer bereit wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben zu seiner Person (nachstehend "Registrierungsdaten") nach der Vorgabe des Anmeldeformulars zu machen. Darüber hinaus verpflichten sich beide diese Registrierungsdaten gegebenenfalls zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben. Falls eine der Angaben, unwahr, ungenau, überholt oder unvollständig sein sollte oder falls für Imago Veranlassung bestehen sollte, anzunehmen, dass solche Informationen unwahr, ungenau, überholt oder unvollständig sind und Imago hierdurch in seiner Leistungserbringung nicht unwesentlich beeinträchtigt wird, ist Imago berechtigt, das Nutzerkonto (" Account ") nach vorheriger Ankündigung vorübergehend zu sperren oder, sofern es sich um Accounts zu kostenfrei von Imago zur Verfügung gestellten Services handelt, auf Dauer zu löschen und den Inhaber des Accounts von jeglicher Nutzung einzelner oder sämtlicher Services gegenwärtig und in Zukunft auszuschließen. |
11.2. | Die dem Auftraggeber und seinen Mitarbeitern von Imago als Teil eines Accounts erteilten Passworte dürfen ausschließlich für Internet-Leistungen von Imago und nicht in anderem Zusammenhang als Passwort benutzt werden. Der Auftraggeber kann seine Passworte jederzeit selbstständig unter folgender URL ändern: http://www.imago.de (Bereich "Login") Nach Erteilen des ersten Passwortes hat der Kunde dies unmittelbar vor der ersten Nutzung und später ggf. auf Anforderung durch Imago abzuändern. |
11.3. | Der Auftraggeber hat die von Imago zur Verfügung gestellten Passworte vertraulich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keine Kenntnis von diesen Passworten erhalten. Entsprechend weist er seine Mitarbeiter an. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er und seine Mitarbeiter nach jeder Nutzung Ihren Account verlassen. |
11.4. | Der Auftraggeber erkennt an, dass der Inhaber eines
Accounts in vollem Umfang für alle Aktivitäten, die über seinen Account
ausgeübt werden, verantwortlich ist. Falls der Inhaber eines Accounts
einer anderen Person, entgegen den Regelungen dieser Bestimmungen die
Nutzung seines Accounts gestattet, erkennt der Auftraggeber an, dass er
voll verantwortlich ist für a) das Online-Verhalten dieser anderen Person b) die Kontrolle des Zugangs und der Nutzung der Services durch diese und c) die Folgen jeden Missbrauchs |
11.5. | Sollte der Verdacht bestehen, dass Dritte von einem oder mehreren dieser Passworte Kenntnis haben, so ist dies Imago unverzüglich unter Nennung dieses Dritten schriftlich mitzuteilen, damit Imago die Sperrung des Zugangs zum Server über diese Passworte vornehmen kann. |
11.6. | Die Kosten für die Überprüfung der Server hinsichtlich
eines unerlaubten Zugriffes und damit verbundener unrechtmäßiger
Änderungen der Systemeinstellungen und Daten ergeben sich pro Passwort aus
der Leistungsbeschreibung Security-Audit. Der Auftraggeber haftet für
jeden Schaden, der aus dem Missbrauch eines solchen Passwortes durch
Dritte entsteht, es sei denn, dass der Auftraggeber die Nutzung des
Passwortes und den Missbrauch nicht zu vertreten hat oder aber, dass Imago
eine Verzögerung der Meldung durch den Auftraggeber oder der
Passwortüberprüfung zu vertreten hat. |
12. | VERTRAULICHKEIT, ABWERBEVERBOT |
12.1. | Beide Vertragsparteien werden alle ihnen im Zusammenhang mit den mit Imago abgeschlossenen Verträgen und deren Ausführung bekannt gewordenen Informationen und Software mit zugehörigen Unterlagen und Programmcodes, die nicht offenkundig sind, vertraulich behandeln. Ausgenommen ist die Nutzung vorhandener Software von Imago für andere Auftragsverhältnisse. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Ablauf oder Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses bestehen. |
12.2. | Der Auftraggeber verpflichtet sich, sowohl während des
Bestehens einer vertraglichen Beziehung zu Imago als auch innerhalb eines
Jahres nach Ende einer solchen vertraglichen Beziehung weder direkt noch
indirekt Mitarbeiter von Imago abzuwerben oder abzuwerben zu
versuchen. |
13. | ADMINISTRATION VON SERVICES DURCH DEN AUFTRAGGEBER |
13.1. | Diverse auftraggeberspezifischen Einstellungen der
Imago-Services (z.B. Passworte, e-Mailadressen) können auch online auf
speziellen Webseiten festgelegt werden. Die Übertragung solcher Daten
erfolgt auf Risiko des Auftraggebers über das Internet ohne Gewähr von
Imago. Diese Einstellungen sind erst nach korrekter Verarbeitung und
Anzeige in der Infrastruktur für Imago verbindlich und werden erst dann
zur Leistungsdurchführung herangezogen. Der Auftraggeber kontrolliert die
korrekte Verarbeitung und teilt etwaige Verarbeitungsprobleme Imago mit.
Verzögerungen von bis zu 24 Stunden in der Verarbeitung der Einstellungen
sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. |
14. | URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE AN DER VON
IMAGO VERMIETETEN SOFTWARE |
14.1. | Soweit Imago gegenüber dem Auftraggeber schutzrechtsfähige Leistungen erbringt oder ihm diese (etwa Software) zur Nutzung überlässt, stehen alle Schutzrechte hieran ausschließlich Imago zu. |
14.2. | Der Auftraggeber erhält von Imago - außer im Fall einer schriftlich abweichenden Vereinbarung - nur ein einfaches, nicht übertragbares und auf die Dauer des Vertragsverhältnisses mit Imago begrenztes Nutzungsrecht eingeräumt. Abweichend hiervon kann unter den Bedingungen der jeweiligen Einzelvereinbarung ein auch nachvertraglich wirkendes Nutzungsrecht eingeräumt werden, wenn Imago Software, Webseiten oder vergleichbare Produkte individuell für den Auftraggeber erstellt. In jedem Fall bleibt Imago, mangels abweichender Vereinbarung, an allen wiederverwendbaren Produktteilen verwertungsberechtigt. |
14.3. | Die Übergabe des Quellcodes von schutzrechtsfähiger Software erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. |
14.4. | Der Auftraggeber ist berechtigt, von zur Nutzung
überlassener Software eine Sicherungskopie zu erstellen, wenn und soweit
dies für deren bestimmungsgemäße Benutzung unabdingbar ist. |
15. | HAFTUNG FÜR INHALTE |
15.1. | Die Verantwortung für sämtliche eingebrachten Informationen, Daten Texte, Software, Musik, Geräusche, Photos, Grafiken, Videos, Nachrichten oder sonstige Materialien ("Inhalt"), die allgemein veröffentlicht oder privat übermittelt werden, liegt ausschließlich bei dem Auftraggeber, seinen Erfüllungsgehilfen oder Nutzern seiner Angebote oder sonstigen Dritten. Imago ist schon technisch bedingt nicht in der Lage und aus diesem Vertrag nicht verpflichtet, derartige Inhalte zu kontrollieren. Dies gilt entsprechend für Links, die vom Auftraggeber, den Nutzern seiner Angebote oder sonstigen Dritten hergestellt werden. |
15.2. | Soweit Imago von Dritten aus Verletzung von deren Rechten durch auf Rechner von Imago heraufgeladene Inhalte in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber Imago aus diesen Verpflichtungen frei. |
15.3. | Imago behält sich vor, Inhalte ohne Vorankündigung zu
sperren, wenn Imago von Dritten aus einer glaubhaft gemachten
Rechtsverletzung auf Sperrung in Anspruch genommen wird. Ersatzansprüche
des Kunden aus einer solchen Sperrung gegen Imago sind ausgeschlossen. |
16. | RECHTE AN VERÖFFENTLICHTEN INHALTEN |
16.1. | Wird ein Inhalt zur Veröffentlichung in einen öffentlich zugänglichen Bereich eines Services eingegeben oder werden Inhalte, die aus Photos oder Graphiken bestehen, zur Veröffentlichung in irgendeinen anderen öffentlich zugänglichen Bereich der Services eingegeben, erhält Imago damit das gebührenfreie, nicht ausschließliche Recht, diese Inhalte (ganz oder teilweise) weltweit zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen und zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies allein zu dem Zweck geschieht, den betreffenden Imago-Service, für den der Inhalt bestimmt ist, darzustellen, zu verbreiten und zu fördern, bzw. im Falle von Photos oder Graphiken, soweit dies allein zu dem Zweck geschieht, zu dem solche Photos oder Grafiken übergeben wurden. Dieses Recht gilt nur solange, wie der Inhalt in dem betreffenden Service öffentlich zugreifbar gehalten wird, und erlischt, sobald der Inhalt aus dem Service entfernt wird. |
16.2. | In Bezug auf alle anderen Inhalte, die zur Veröffentlichung in einem öffentlich zugänglichen Bereich des Dienstes übergeben werden, erhält Imago damit das gebührenfreie, unbefristete, unwiderrufliche und nicht ausschließliche Recht, einschließlich des Rechtes zur Gewährung von Unterlizenzen, diese Inhalte (ganz oder teilweise) weltweit zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen, darzustellen und/oder den betreffenden Inhalt während der gesamten Dauer der Rechte, die an dem Inhalt bestehen, in andere Werke, Medien oder Technologien, gleichgültig ob sie gegenwärtig bekannt sind oder erst noch entwickelt werden, in welcher Form auch immer, zu übernehmen. |
16.3. | Falls derjenige, der die Inhalte veröffentlicht,
selbst nicht Inhaber der Rechte an den eingegebenen Inhalten ist,
gewährleistet der Auftraggeber, dass der Eigentümer des Inhalts sich mit
der Übertragung der Rechte gemäß den vorstehenden Regelungen einverstanden
erklärt hat. |
17. | ABNAHME |
17.1. | Imago meldet dem Auftraggeber schriftlich (per E-Mail, Fax oder Aufforderung zur Abnahme) die Bereitstellung der beauftragten Leistungen und Dienste und fordert ihn zur Abnahme des Werks auf. |
17.2. | Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber
die Abnahmeerklärung unterschrieben an Imago zurücksendet (per E-Mail, Fax
oder Abnahmeerklärung). Die Abnahme gilt als stillschweigend erklärt, wenn
der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tage nach der Mitteilung der
Betriebsbereitschaft keine erheblichen Mängel anzeigt. Die Abnahme gilt
als nicht erklärt, wenn der Auftraggeber die Abnahme schriftlich unter
Auflistung der Mängel verweigert. |
18. | STÖRUNGSMELDUNG, LEISTUNGSVERZÖGERUNGEN UND
-STÖRUNGEN, MINDERUNG, NACHERFÜLLUNG, RÜCKTRITT |
18.1. | Der Auftraggeber muss Leistungsverzögerungen, Leistungsstörungen und offensichtliche Mängel unverzüglich, für einmalige Leistungen und Services jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Bereitstellung, für laufende Services innerhalb von 1 Tag nach bekannt werden schriftlich gegenüber Imago mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Imago mitzuteilen. Der Auftraggeber hat alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen. Imago stellt dem Auftraggeber zur Meldung dieser technischen Störungen eine E-Mailadresse oder ein internetbasiertes Ticketsystem zur Verfügung, die in den die in den Bürozeiten (montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr) eine Störungsannahme gewährleisten. Darüber hinausgehende Hotline- und Reaktionszeiten sowie weitergehende technische Beratung erfolgt in einem mit dem Auftraggeber gesondert zu vereinbarenden Umfang. |
18.2. | Ist Imago mit einer Bereitstellung von Services in Verzug oder erbringt Imago seine Services nicht in vertragsgemäßer Beschaffenheit, so obliegt es dem Auftraggeber, Imago schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu setzen. Imago kann dann zunächst durch Nachbesserung gewährleisten, wobei zwei Versuche zulässig sind. Schlägt diese Nachbesserung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber vom jeweils betroffenen Vertrag zurücktreten oder eine der Beeinträchtigung entsprechende Minderung der einmaligen bzw. monatlichen Gebühr im Verhältnis zur prozentualen Unterschreitung der Verfügbarkeit verlangen. Bei Dauerschuldverhältnissen tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und das Recht zur Herabsetzung der Vergütung für die Dauer der Beeinträchtigung. |
18.3. | Imago wird, sofern mit dem Auftraggeber keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten beseitigen (montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr). |
18.4. | Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen vergleichbaren, von Imago nicht zu vertretenden Ereignissen, die Imago die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfristen. Entsprechendes gilt für den Zeitraum, in dem Imago auf Informationen und Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers wartet, die für die Erbringung der Services erforderlich sind. Imago zeigt eine Behinderung in der Leistungserbringung dem Auftraggeber schriftlich an. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Imago von seiner Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen Imago herleiten, dies jedoch nur dann, wenn Imago den Auftraggeber unverzüglich von den Hinderungsgründen benachrichtigt. |
18.5. | Tritt der Auftraggeber mit Zustimmung von Imago von
dem Vertrag zurück, so hat er vorbehaltlich der Rechnungstellung für
bereits erbrachte Leistungen mindestens Stornogebühren in Höhe von 10% der
Auftragssumme an Imago zu zahlen. |
19. | AUSSETZUNG DER BEREITSTELLUNG VON SERVICES |
19.1. | Imago ist berechtigt, die Bereitstellung der Services
ganz oder teilweise auszusetzen und (soweit anwendbar) in Bezug auf
Geräte, Daten oder Anschlussleitungen des Auftraggebers die Verbindung zu
der technischen Infrastruktur von Imago zu unterbrechen, diese
abzuschalten und/oder zu entfernen, soweit sie im Eigentum von Imago
stehen, a) wenn Imago oder ein von Imago beauftragter Dienstleister Arbeiten an den Einrichtungen, Anlagen und System vornimmt, die ohne eine Unterbrechung der Dienstleistungen nicht durchgeführt werden können, jeweils begrenzt auf die erforderliche Dauer; b) wenn und soweit dies von einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde gemäß eines gesetzlichen oder regulierungsbehördlichen Erfordernisses (oder deren Vollstreckung) oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung verlangt wird; c) wenn der Auftraggeber wesentlichen Verpflichtungen aus dem Service- bzw. Servicerahmenvertrag nicht nachkommt und den vertragsgemäßen Zustand nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach schriftlicher Aufforderung, welche die Nichterfüllung bezeichnet und eine Aufforderung zur Erfüllung enthält, wiederherstellt; d) wenn der Auftraggeber nach Erhalt einer schriftlichen Mahnung weiterhin mit der Zahlung fälliger Gebühren oder sonstiger Entgelte in Verzug ist und nach erneutem Schreiben mit Hinweis auf eine Aussetzung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang dieses Schreibens die angemahnte Zahlung leistet durch Bewirkung einer Gutschrift auf das angegebene Konto von Imago oder die Zusendung eines Verrechnungsschecks; e) wenn die Qualität oder Verfügbarkeit der von Imago gegenüber anderen Auftraggebern bereitgestellten Dienstleistungen durch das Verhalten des Auftraggebers oder durch seine Geräte oder Anschlüsse nicht unwesentlich beeinträchtigt wird (oder dies droht); f) wenn Imago, mit Imago verbundenen Unternehmen, Handelsvertretern oder Subunternehmern durch das Verhalten des Auftraggebers, seiner Endkunden, mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen oder seitens Unterauftragnehmers des Auftraggebers eine zivil- oder strafrechtliche Verfolgung oder Geltendmachung von Ansprüchen oder Schadensersatz droht oder drohen könnte; |
19.2. | Der Auftraggeber bleibt im Falle einer Aussetzung zur Zahlung der Gebühren, insbesondere der laufenden Gebühren verpflichtet, die während des Aussetzungszeitraumes anfallen; eine Zahlungspflicht besteht nur dann nicht, wenn und soweit der Auftraggeber die Gründe für die Aussetzung nicht zu vertreten hat. |
19.3. | Eine Aussetzung wird innerhalb eines Werktages
beendet, nachdem der Grund für die Aussetzung weggefallen ist. Imago
behält sich das Recht vor, Services im Falle einer Aussetzung nach Abs.
19.1.a) bis 19.1.f) durch Erklärung gegenüber dem Auftraggeber unter
Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen zu kündigen. Das Recht von
Imago zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden
Regelungen unberührt. |
20. | INRECHNUNGSTELLUNG UND ZAHLUNG |
20.1. | Der Auftraggeber ermächtigt Imago, zu entrichtende Zahlungen aufgrund dieses Vertrages bei Fälligkeit nach Rechnungstellung zu Lasten des Kunden vom dem in der jeweils gültigen Anlage angegebenen Konto mittels Lastschrift einzuziehen. |
20.2. | Jede Rechnung ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. |
20.3. | Kommt der Auftraggeber für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Gebühren bzw. eines nicht unerheblichen Teiles der Gebühren oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt mit der Bezahlung der Gebühren in Höhe eines Betrages, der die monatliche Grundgebühr für zwei Monate erreicht, in Verzug, kann Imago das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. |
20.4. | Gegen Ansprüche von Imago kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen, ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. |
20.5. | Auf Verlangen von Imago wird der Auftraggeber als Voraussetzung
für die Annahme eines Dienstleistungsvertrages durch Imago oder für eine
fortgesetzte Lieferung von Produkten oder Erbringung von Dienstleistungen
eine Sicherheitsleistung erbringen oder eine Bankbürgschaft bereitstellen,
welche von Imago als Sicherheit für die Zahlung von Entgelten einbehalten
wird. Bei Einstellung der Erbringung von Dienstleistungen oder Bereitstellung
von Produkten für den Auftraggeber wird, soweit der Auftraggeber Imago
noch Gelder schuldet, eine solche Sicherheitsleistung oder Bankbürgschaft
an Imago ausgezahlt, und dem Auftraggeber das verbleibende Guthaben erstattet. |
21. | HAFTUNGSBEGRENZUNG |
21.1. | Der Auftraggeber stellt Imago und im Konzern
verbundene Unternehmen, Zweigniederlassungen, leitende Angestellten,
Handlungsbevollmächtigte, Mitinhaber von Marken oder sonstige
Geschäftspartner und Angestellten frei von allen Ansprüchen, Verluste,
Schäden, Aufwendungen (einschließlich Anwaltsgebühren und Gerichtskosten)
und jedweder Haftung (einschließlich Haftung für Patentverletzungen), die
aus a) Ansprüchen, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung und der Nutzung von Dienstleistungen oder Produkten von Dritten gegenüber Imago erhoben werden. b) der Nutzung von durch Imago bereitgestellten Anlagen in einer Weise, die entgegen diesen Bedingungen oder in einer Weise, die nicht von Imago vorgesehen ist und über die Imago keine Kontrolle hat, entsteht oder entstehen und c) allen anderen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Aufwendungen (einschließlich Anwaltsgebühren und Gerichtskosten) und jedweder Haftung, die aus einer Handlung oder Unterlassung des Auftraggebers im Zusammenhang mit den Dienstleistungen oder Produkten erwächst bzw. erwachsen. |
21.2. | Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software- und Internet-Anwendungen so zu entwickeln, dass sie unter allen denkbaren Einsatzbedingungen fehlerfrei arbeiten. Imago übernimmt daher Gewährleistung nur dafür, dass die erbrachten Lieferungen und Leistungen die vereinbarten Anforderungen und die unverzichtbaren Leistungsmerkmale erfüllen. |
21.3. | Imago gewährleistet nicht, dass die Services den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen und zu jeder Zeit ohne Unterbrechung, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei zur Verfügung stehen. Imago übernimmt keine Gewährleistung bezüglich der Ergebnisse, die durch die Nutzung der Services erzielt werden können, bezüglich der Richtigkeit und Zuverlässigkeit der im Rahmen der Services erhaltenen Informationen oder dafür, dass die Qualität der im Zusammenhang mit den Services erhaltenen Waren, Dienstleistungen oder Informationen den Erwartungen des Auftraggebers entspricht. Imago gewährleistet auch nicht, dass die für die Services genutzte Hard- und Software zu jeder Zeit fehlerfrei arbeitet oder dass etwaige Fehler in der Hard- oder Software korrigiert werden. |
21.4. | Imago haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für
leichte Fahrlässigkeit aber nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten. Die Ersatzansprüche des Kunden sind ihrer Höhe nach auf den
Umfang vorhersehbarer Schäden begrenzt. Dies gilt auch für ein Verschulden
von Erfüllungsgehilfen oder von gesetzlichen Vertretern Imagos. Die
Haftung Imagos nach dem Produkthaftungsgesetz sowie deren
Produzentenhaftung bleiben unberührt. Die Haftung von Imago für
Vermögensschäden bei Telekommunikationsdienstleistungen ist in allen
Fällen gemäß §7 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung beschränkt. Für
die von Imagos Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden
haftet Imago nur im Falle grober Fahrlässigkeit bei der Auswahl oder
Beaufsichtigung der Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen. |
22. | WIEDERVERKAUF |
22.1. | Soweit nicht einzelvertraglich ausdrücklich vereinbart, erbringt Imago seine Services allein zum Zweck der Nutzung im Geschäftsbetrieb des Auftraggebers. Der Auftraggeber darf die Services oder Teile davon, Ihre Benutzung oder den Zugang zu den Services nicht kopieren, vervielfältigen, nachahmen, verkaufen, weiterverkaufen oder für kommerzielle Zwecke welcher Art auch immer nutzen, soweit es ihm von Imago nicht ausdrücklich gestattet wurde. |
22.2. | Vertreibt ein Wiederverkäufer die von Imago erbrachten Services aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit Imago seinerseits an Endkunden weiter oder benutzt er die von Imago ihm vertraglich bereitgestellten Services zur Erbringung von Leistungen an Endkunden, so verpflichtet sich der Wiederverkäufer, beim Weitervertrieb die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und den neuesten Stand der Technik zu beachten. Der Wiederverkäufer ist gehalten, keinerlei Beschaffenheitsgarantien gegenüber Endkunden über Eigenschaften der Services von Imago abzugeben, denen Imago nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. |
22.3. | Im Falle des Weitervertriebs von Services von Imago im
Sinne der vorstehenden Absätze ist der Wiederverkäufer verpflichtet, seine
Endkunden zur Einhaltung der vorliegenden Bedingungen zum Schutz der
Rechte von Imago und der Integrität der Services von Imago sowie der
entsprechenden einzelvertraglichen Bestimmungen zu verpflichten. Der
Wiederverkäufer stellt Imago von Ansprüchen Dritter frei, die aus dem
Verstoß seiner Endkunden gegen die betreffenden Bestimmungen
resultieren. |
23. | VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG |
23.1. | Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen oder kundenseitigem Widerspruch gemäß § 3.2 ohne weitere Frist kündbar. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung der Frist gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und ist mit gleicher Frist zum Monatsende kündbar, soweit nicht im Angebot, dem Auftragsformular oder der Leistungsbeschreibung etwas anderes vereinbart wurde. |
23.2. | Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung steht Imago neben den in den einzelnen Verträgen aufgeführten Gründen insbesondere dann zu, wenn Domain-Namen oder der Inhalt der Domain in grober Weise und offensichtlich oder wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen oder der Auftraggeber für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Gebühren bzw. eines nicht unerheblichen Teiles der Gebühren oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Gebühren in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundgebühr für zwei Monate erreicht, in Verzug ist, oder die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Auftraggebers beantragt wurde, ein solches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgewiesen wurde. Die Kündigung muss dem Vertragspartner schriftlich zugehen. |
23.3. | Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich nach Vertragsbeendigung die Nutzung von Services von Imago einzustellen und Imago sämtliche Gegenstände und Unterlagen, die dem Auftraggeber im Rahmen der Vertragsdurchführung übergeben wurden, zurückzugeben. In allen Fällen der Beendigung des Vertragsverhältnisses obliegt es dem Auftraggeber, rechtzeitig für den Fortbestand der betroffenen Webseiten und Inhalte zu sorgen. |
23.4. | Nimmt der Auftraggeber Services von Imago auch nach Vertragsende in Anspruch (z.B. zur Realisierung der technischen Beendigung des Vertrages), so schuldet er Imago für diesen Zeitraum eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Vergütung, die nach dem beendeten Vertrag zu zahlen gewesen wäre, zuzüglich einer pauschalen Aufwandsentschädigung in Höhe von 20%. |
23.5. | Imago wird die zum Zeitpunkt des Vertragsendes auf dem
Server gespeicherten Daten vier Wochen nach dem Ende dieses Vertrages
löschen, dem Kunden diese Daten jedoch gespeichert auf einem Datenträger
kostenlos überlassen, sofern der Kunde diesen Wunsch innerhalb von vier
Wochen nach dem Ende dieses schriftlich gegenüber Imago äußert. Diese
Überlassung erfordert jedoch einen getrennten Auftrag an Imago und
ist kostenpflichtig. |
24. | DATENSCHUTZ |
24.1. | Registrierungsdaten sowie bestimmte andere Daten zur Person unterliegen unserer Datenschutzregelung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.imago.de/privacy. |
24.2. | Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes, §3 des Teledienstedatenschutzgesetzes und §3 Teledatendiensteschutzverordnung davon unterrichtet, dass Imago und die von Imago beauftragten Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen und Kooperationspartner personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung elektronisch erheben, speichern, verarbeiten und nutzen. |
24.3. | Imago beschränkt diese Vorgänge auf zur
Vertragsdurchführung, zur Erkennung, Eingrenzung und zur Beseitigung von
Störungen und Fehlern, zur Aufdeckung und Unterbindung rechtswidriger
Inanspruchnahme der Services unerlässlichen Fälle und zum Zwecke der
Beratung, Werbung, Marktforschung oder bedarfsgerechten Gestaltung der
Services. |
25. | ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND |
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kaiserslautern, Bundesrepublik
Deutschland, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. |
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26. | NEBENABREDEN UND SCHRIFTFORMERFORDERNIS |
Sämtliche Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag
sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform. |
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27. | SALVATORISCHE KLAUSEL |
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so werden die Bestimmungen in ihrem übrigen
Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine
solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. |
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Imago Informationstechnologie GmbH, 01.06.2003 |